Selbständiges Führen, Instruieren und Leiten von Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche im Tat-Alter von 10 bis und mit 17 Jahren
Verfahrensleitung in Schutzmassnahmenverfahren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis und mit 24 Jahren
Selbständiger Abschluss von Jugendstrafverfahren mittels Anklage ans Jugendgericht und Kantonsgericht, mittels Strafbefehls oder mittels Verfahrenseinstellung und Nichtanhandnahme
Führen und Vertreten von ordentlichen und ausserordentlichen Rechtsmittelverfahren
(Mit-)Verfassen von fachlichen Berichten, Stellungnahmen und Rechtsschriften
Stellvertretende Leitung einer Abteilung innerhalb der Jugendanwaltschaft und Bereitschaft zu Kader-Pikett während ca. 200 Tagen im Jahr
Vertretung der Jugendanwaltschaft an Fach- und Präventionsanlässen (Referate, Workshops, Tagungen, Runde Tische, Elternabende etc.)
Führerschein K...
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