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Während des Anwärterdienstes werden die Notarassessoren an eine Ausbildungsnotarin bzw. einen Ausbildungsnotar abgeordnet, in dessen Notariat sie mitarbeiten und von dem sie ausgebildet werden.
Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz und überdurchschnittliche Leistungen in den juristischen Staatsprüfungen, vorzugsweise soll das Zweite juristische Staatsexamen mit einem mindestens vollbefriedigenden Ergebnis abgeschlossen worden sein.