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In der Freiburger Strafanstalt (die Anstalt) sind die Vollzugseinrichtungen des Kantons Freiburg zusammengefasst. Sie hat die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist der Sicherheits-, Justiz und Sportdirektion administrativ zugewiesen und untersteht der Oberaufsicht des Staatsrats. Die Anstalt gewährleistet die Bewachung, Unterbringung, Betreuung und Behandlung der Gefangenen in ihrem Gewahrsam und trägt zur Umsetzung der Ziele für den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen bei.