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Sie sind zuständig für die Psychotherapie und psychologische Beratung der von der AOZ im städtischen Auftrag betreuten Personen mit psychischen Erkrankungen. Sie leisten einzelpsychotherapeutische Arbeit mit Klientinnen im ambulanten Setting (von kürzerer bis längerer Dauer). Sie übernehmen die psychodiagnostische Einschätzung (inkl. transkulturelle Anamneseerhebung). Sie arbeiten eng mit den fallführenden Stellen (intern/extern), Fachstellen, Ärztinnen sowie Kliniken und Behörden zusammen. Sie klären Fragen der involvierten Fachpersonen im Zusammenhang der psychischen Gesundheit. Sie bieten Weiterbildungen zu psychischen Störungsbildern, zur Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung mit psychisch kranken Geflüchteter sowie Fallbesprechungen für andere Fachpersonen an.