Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Führung von Amtsvormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige Gesetzliche Vertretung des Mündels im Rahmen der Personen- und Vermögenssorge (z.B. Aufenthaltsbestimmung, Unterhalte, Umgangsregelung, Gesundheitsfürsorge) Wahrnehmung der Rechte des Minderjährigen und seine Vertretung u.a. bei Antragstellungen, Bankgeschäften, Gerichtsverfahren regelmäßiger persönlicher Kontakt im Lebensfeld des Kindes (Hausbesuche, Telefonate) Zusammenarbeit mit Fachdiensten (Pflegeeltern, Ämtern, Schulen, Ärzten etc.) Abgabe von regelmäßigen Berichten an das Familiengericht über die Angelegenheiten des Mündels Wir erwarten:
Sie sollten über die Befähigung für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder den Fachlehrgang II (Beschäftigtenlehrgang) für Verwaltungsangestellte verfügen. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie sich moment...