Aufgaben nach Artikel 39 der Datenschutzgrundverordnung
Überwachung und Überprüfung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten
Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) /, erlassenen Rechtsvorschriften
Einleitung von Maßnahmen bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Unterrichtung und Beratung in Datenschutzangelegenheiten
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Mitwirkung in Projektgruppen mit Bezug zur Datenverarbeitung
Konzipierung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema...
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