Feststellung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit auf Basis des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung laufender und einmaliger Leistungsansprüche für Erziehungs- und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII beziehungsweise der Eingliederungshilfe nach den Regelungen des SGB IX
Bescheidung und Zahlbarmachung von Leistungen
Geltendmachung und realisieren von Kostenerstattungsansprüchen (SGB VIII, SGB IX, SGB X) gegenüber vorrangigen Leistungs- beziehungsweise Rehabilitationsträgern
Prüfung und Inanspruchnahme von Drittleistungen (z.B. BAB, BaföG u.ä.)
Ermittlung von Kostenbeiträgen und die Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen
Bearbeitung von Widersprüchen im Heranziehungsverfahren
Ihre Voraussetzungen:
Sie besitzen die Laufbahnb...
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