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Der Dienst für Administrativmassnahmen (AM) ist für Maßnahmen gegenüber Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern zuständig, die gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen und/oder die Voraussetzungen für den Führerausweis nicht mehr erfüllen. Dabei umfasst das AM sowohl warnende als auch sichernde und präventive Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit. Es arbeitet eng mit verkehrsmedizinischen, psychologischen Gutachterstellen und technischen Experten zusammen, um Fahreignung und Fahrkompetenz zu prüfen und entsprechende Maßnahmen anzufordern.